FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Häufig an uns gestellte Fragen zum Thema Recycling beantworten wir Ihnen nachfolgend. Ist Ihre Frage nicht mit aufgeführt, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Klingt Ihre Frage auch für andere Besucher interresant, werden wir sie mit in die FAQ Liste aufnehmen.

Vielen Dank.

Was kann ich bei Ihnen entsorgen, was nicht?

Wir nehmen an:
Eisenschrott, Metalle aller Art, Holz (AI-AIV), Papier, Pappe, Kartonagen, Sperrmüll, Baustellenmischabfall, Gewerbemischabfall, Baustoffe auf Gipsbasis, Erdaushub, Bleibatterien, Felgen, Reifen, Folien, Strauchschnitt, Grüngut…

Das dürfen wie leider nicht annehmen:
Mineralwolle, Asbest, Autos, Farben, Lacke, Altöl

Wie viel wird für Schrott vergütet?

Preise sind je nach Schrott/Metallsorte unterschiedlich und ändern sich monatlich bzw. täglich

Ab wie viel Kilo wird vergütet?

Eisen/Mischschrott wird ab 200 KG vergütet, Metalle schon kiloweise.

Was gehört in den Baustellenmischabfall, was nicht?

Das darf rein:
Fensterrahmen (mit Glasresten), Kabel, Rohre, Wandverkleidungen, Gips, und Gipskartonplatten, Beton, Steine, Metalle, Bleche, Kunststoffe, Heizkörper und Türen

Das darf nicht rein:
Asbest, Restmüll, Teer-Dachpappe, Sonderabfälle, Farben, Lacke, Autoreifen, Gebäudedämmstoffabfälle, Baustyropor, Styrodur EPS od. XPS (HCB-haltige Stoffe)

Wann brauche ich eine Genehmigung?

Wenn ein Container auf öffentlichem Gelände steht.

Wussten Sie schon?

Der Begriff „Recycling“

Beim Recycling, Rezyklierung bzw. Müllverwertung werden Abfallprodukte wiederverwertet bzw. deren Ausgangsmaterialien werden zu Sekundärrohstoffen.

Der Begriff „Recycling“ ist ein Lehnwort aus dem Englischen (recycling – ausgesprochen – für „Wiederverwertung“ oder „Wiederaufbereitung“); etymologisch leitet es sich vom griechischen kýklos (Kreis) sowie dem lateinischen Präfix re- (zurück, wieder) ab.

„Recycling“ ist definiert als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.

Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“ (§ 3 Abs. 25 deutsches Kreislaufwirtschaftsgesetz).[1]

Gesetzlich wird erst von „Recycling“ gesprochen, wenn der Rohstoff zuvor als „Abfall“ einzustufen war; andernfalls handelt es sich um „Wiederverwendung“. Der umgangssprachliche Gebrauch des Begriffs Recycling umfasst oft beide Bedeutungen.

Quelle: Wikipedia